Promptgeschäft

Promptgeschäft — Geschäftsart, die den Verkäufer zur sofortigen Lieferung und den Käufer zur so­fortigen Abnahme verpflichtet. Dabei handelt es sich um Großhandelsgeschäfte auf Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die innerhalb einer Frist von wenigen Tagen, die der in der Warenbranche handelsüblichen Bez. „sofort" oder „prompt" entspricht, erfüllt werden. Trotz sofortiger Fälligkeit können also der Verkäufer und der Käufer einen mäßigen Zeitraum in Anspruch nehmen, um die Lieferung bzw. ihre Entgegennahme vorzubereiten. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen „sofort", „ab Lager", „um­gehend", „sobald als möglich", „promptmög­lichst" u. ä. Lieferklauseln vereinbart wurden. Auch Waren, die sich beim Abschluss des Kauf­vertrages schon auf dem Transport befinden („schwimmende Ware", „rollende Ware" usw.), ermöglichen Promptgeschäft, wenn vertragsgemäßer Erfüllungs­ort der Absendungsplatz ist.