Qualifikation

Qualifikation — 1. Gesamtheit der Arbeitskennt­nisse, Arbeitsfertigkeiten, Arbeitsverfahren der geistigen Tätigkeit und Arbeitserfahrungen eines Werktätigen als Voraussetzung für eine qua­lifizierte gesellschaftliche Tätigkeit. Unter Beach­tung der physiologischen und psychologischen Leistungsfähigkeit des Werktätigen bestimmt die Qualifikation das Arbeitsvermögen. Es be­steht eine enge Verbindung zw. der Qualifikation und dem Entwicklungsgrad des Verantwortungsbewusstseins, der Einstellung zur Arbeit sowie der Ent­wicklung des Bewusstseins der Werktätigen. Es wird zw. der vorhandenen Qualifikation und der im Arbeitsprozess effektiv genutzten Qualifikation unter­schieden. Die ständige Hebung der Qualifikation der Werk­tätigen ist ein Charakterzug der erweiterten Repro­duktion der Arbeitskraft, der Entwicklung des Menschen. Sie wird durch die Erfordernisse der Weiterentwicklung der Wissen­schaft, der Technik und der Gesellschaft bedingt. Die Erhöhung der Qualifikation der Werktätigen ist ein wich­tiger Faktor zur Steigerung der Arbeitsproduktivi­tät. Arbeitsklassifizierung — 2. Recht Einord­nung eines rechtlich geregelten Sachverhalts mit internationalem Element in ein bestimmtes Rechts­system, um das für Rechtsentscheidungen anwend­bare Recht zu ermitteln (Obligationsstatut). Insbes. geht es um die Klärung, ob das am Ort der Entscheidung geltende Recht oder das Recht zugrunde gelegt wird, auf das das Kollisionsrecht am Gerichtsort verweist.