Qualifikationsnachweis

Qualifikationsnachweis — schriftliche Bestätigung der vorhandenen Qualifikation eines Werktätigen, die er vor einer Prüfungskommission nachgewie­sen hat. Der Qualifikationsnachweis kann als Ergebnis einer Ausbildung oder in Ausnahmefällen als Anerkennung (Zu­erkennung) einer langjährigen erfolgreichen be­ruflichen Tätigkeit ausgestellt werden. Ein Qualifikationsnachweis enthält i. allg. Namen, Vornamen und Geburts­datum des Werktätigen, die Bez. der nachgewie­senen Qualifikation, den Zeitpunkt der Ausstellung des Qualifikationsnachweis, das Prüfungs­ergebnis, die Unterschrift, die Unterschrift eines Be­auftragten der Werkleitung und das Siegel des Betriebes bzw. der Ausbildungsstätte.