Qualitätsvereinbarung

Qualitätsvereinbarung — Vertragsabrede über Gebrauchseigenschaften der Leistung des Auftragnehmers (Verkäufers). Die Qualitätsvereinbarung umfasst je nach Erfordernissen, die auch ohne Vereinbarung Vertragsin­halt sind, je nach Regelung aber ergänzende, konkretisierende und - soweit vorgesehen — auch abweichende Qualitätsvereinbarung zulassen, technische und ökono­mische Parameter, den Verwendungszweck, die Formgebung und Handelsverpackung, die Ver­einbarung von Mustern und die Verwendung stan­dardisierter Bauteile, gegebenenfalls auch die Qualitätsentwicklung während des Vertragszeit­raums. Mit dem vereinbarten Verwendungszweck sind auch die nicht ausdrücklich vereinbarten, für den Verwendungszweck erforderlichen Ge­brauchseigenschaften in die Qualitätsvereinbarung einbezogen.