Rahmenversicherungsvertrag

Rahmenversicherungsvertrag — vertragliche Ver­einbarung mit der zentralen Leitung eines. Ver­sicherungsnehmers über die Regelung der Pflicht- und freiwilligen Versicherungen der nachgeordneten Organe. Der Rahmenversicherungsvertrag gewährt meistens gegenüber den Einzelverträgen bzw. Regelungen der Pflicht­versicherungen bestimmte Vereinfachungen und Vergünstigungen.