Rahmenvertrag

Rahmenvertrag — Wirtschaftsvertrag über gleich bleibende Vertragsbedingungen in sich wieder­holenden Vertragsbeziehungen. Der Rahmenvertrag vereinfacht den Abschluss künftiger Verträge, da seine Be­dingungen Inhalt aller Verträge sind, die in seinem Anwendungsbereich geschlossen werden. Der Anwendungsbereich ist im Rahmenvertrag abzugrenzen. Rahmenvertrag sind z. B. für die Verkaufsstellenverträge üb­lich, die fortlaufend zw. Groß- und Einzelhandel geschlossen werden. Für weitergehende Vereinba­rungen (z. B. über Vertragsabschlußtermine oder über ein bestimmtes Warenangebot), gelten die jeweils zutreffenden Bestimmungen über Ko­ordinierungsverträge.