Reallast

Reallast — Grundstücksbelastung, die den Eigen­tümer des belasteten Grundstücks zu wiederkeh­renden Natural-, Arbeits- oder Geldleistungen verpflichtet. Das Recht kann zugunsten eines bestimmten Berechtigten (subjektiv-persönliche Reallast) oder des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks (subjektiv-dingliche Reallast) bestehen. Die Reallast setzt keine persönliche Verpflichtung des Eigentümers des belasteten Grundstücks voraus. Demnach haftet er auch mit seinem sonstigen Vermögen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Reallast. — Reallast wurden insbes. als Bestandteil von Altenteilen begründet.