Rechnungserteilung

Rechnungserteilung — schriftliche empfangs­bedürftige Aufforderung, einen bestimmten Betrag aus dem angegebenen Grund zu zahlen (z. B. den Preis für die vertragliche Leistung oder Schadener­satz wegen einer Pflichtverletzung). In zwischen­betrieblichen Beziehungen ist die Rechnungserteilung über den Preis und meist auch über andere Beträge Vorausset­zung für den Beginn der Zahlungsfrist und die Fälligkeit. Nach dem Vertragsgesetz ist die Preiszahlung nicht vor Erhalt der Rechnung und die Rechnungserteilung fristgerecht (meist innerhalb dreier Werktage) nach der Leistung vorzunehmen, soweit keine Aus­nahmeregelung zutrifft (z. B. die Möglichkeit der Rechnungserteilung vor der Leistung bei Abnahmeverzug des Auf­traggebers). Nach dem Zivilgesetzbuch hat der Gläubiger dem Schuldner auf Verlangen Rechnung zu erteilen. Der Überbringer einer quittierten Rechnung gilt als berechtigt, den Rechnungsbetrag in Empfang zu nehmen, soweit die Umstände nichts anderes ergeben.