Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung - Prüfung von Eingangsrech­nungen über Warenlieferungen u. a. Leistungen (z. B. Bau-, Montage-, Reparatur-, Transportlei­stungen u. a.) auf der Grundlage von Vertrags­abschlüssen, Bestellungen, Warenliefer- oder -eingangsscheinen, Frachtpapieren u. a. Unterlagen (z. B. Probenanalysen), um die Ordnungsmäßigkeit der ausgeführten Lieferungen und Leistungen festzustellen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich daher auf die mengen-, zeit- und wertmäßige Richtigkeit der in den Eingangsrechnungen enthaltenen Angaben im Vergleich zu den tatsächlichen Lieferungen und Leistungen, wobei vor allem die durch die Waren- und Leistungskontrolle festgestellten Qualitäts­abweichungen zu berücksichtigen sind. Mit dem Vermerk „sachlich und rechnerisch richtig" ver­sehene Rechnungen werden zum Fälligkeitstag zur Zahlung angewiesen. Eine ordnungsgemäße Rech­nungsführung gehört zur wirtschaftlichen Rech­nungsführung der Betriebe und Einrichtungen. Aber ebenso unentbehrlich ist die Rechnungsprüfung auch in den Institutionen, die haushaltgebunden finanziert werden und abrechnen.