Rechtsmittel

Rechtsmittel — gesetzlich in bestimmter Form zugelassener Antrag auf Änderung oder Auf­hebung der Entscheidung eines Gerichts oder eines anderen Staatsorgans durch die übergeordnete Instanz, der einen Anspruch auf die entsprechende Überprüfung der Entscheidung gewährt. Die Ein­legung des Rechtsmittels hemmt die Rechtskraft. Rechtsmittel im gerichtlichen Verfahren sind die Berufung einer Partei bzw. des Angeklagten gegen ein Urteil erster Instanz, der Protest des Staatsanwalts und die gegen Beschlüsse oder Nebenentscheidungen eines Urteils zulässige Beschwerde. Das Rechtsmittel ist meist innerhalb einer bestimmten Frist ab Ver­kündung bzw. Zustellung der Entscheidung ein­zulegen. Darüber und über die zu beachtende Form des Rechtsmittels ist der Berechtigte in der Entschei­dung oder mündlich zu informieren (Rechtsmittel­belehrung).