Rechtsordnung

Rechtsordnung — Einheit von Rechts­normen und Rechtsverhältnissen, wie sie sich historisch herausgebildet hat, real verwirklicht wird und sich weiterentwickelt, i.e. S. Ordnung der gesetzlich geregelten gesellschaftlichen Ver­hältnisse, wie sie im Ergebnis der Einhaltung und Befolgung der Rechtsvorschriften entstanden ist und gewährleistet wird. Die Rechtsordnung bringt zum Aus­druck a) die rechtlich geordneten gesellschaft­lichen Verhältnisse (objektive Seite der Rechtsordnung); b) den Inhalt der Rechtsvorschriften, der mittels Fest­legung und Verwirklichung der Rechtsnormen auf die geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse übertragen wurde.