Regelleistungen

Regelleistungen — ständig wiederkehrende, gleich­artige Leistungen, die im Rahmen der handwerk­lichen Fertigung ausgeführt werden. Regelleistungen können sein: a) handwerkliche Anfertigung von Erzeug­nissen (z. B. die Anfertigung von Türschlüsseln, die Herstellung von Bürsten, Körben, das An­fertigen von Anzügen usw.); b) Durchführung von Dienstleistungen (z. B. Leistungen des fotogra­fischen Gewerbes u. a.). Für den Umfang der Regelleistungen ist die Höhe und Struktur des Bevölkerungs­bedarfs an handwerklichen Erzeugnissen oder Leistungen entscheidend. Im Gegensatz zu den speziellen, dem Kundenwunsch entsprechenden materiellen Dienstleistungen des Handwerks werden für Regelleistungen bes. Regelleistungspreise fest­gelegt, die für das gesamte Handwerk gelten.