Registrierkasse

Registrierkasse — Addiermaschine mit einem oder mehreren Zählwerken zum Aufzeichnen und Auf­rechnen von Kassenvorgängen im Bargeldverkehr, speziell in Verkaufseinrichtungen des Einzelhan­dels und in Gaststätten. Die Registrierkasse wird als Aufrech­nungskasse bezeichnet, wenn neben dem Haupt­zählwerk zur Ermittlung des gesamten Kaufbetra­ges noch ein Aufrechnungswerk zur Addition der Preissumme zum kumulativen Umsatz eines Tages, einer Schicht o. ä. vorhanden ist. Die einzelnen Beträge werden manuell eingetastet. Die Registrierkasse zeigt den zu zahlenden Betrag an; weist Einzelposten, Zwischen- und Gesamtsumme mit Datum und Verkaufsstellen­nummer auf einem Kassenbon aus, der dem Kunden zugleich als Quittung dient; erfasst die Beträge auf einem Kontrollstreifen und besitzt je nach ihrer technischen Ausstattung die Möglich­keit, die Gesamtsumme des Einkaufs differenziert nach verschiedenen Gesichtspunkten in ent­sprechende Speicherwerke aufzunehmen, z. B. den Warenumsatz nach Warengruppen. Der zu­nehmende Einsatz standardisierter Bauelemente bei der Entwicklung neuer Kassen gestattet eine Kombination mit Datenverarbeitungsanlagen oder mit Zusatzgeräten, wie Münzgeldrückgeber u. a. m., wodurch der Kassiervorgang beschleunigt und die Arbeit der Kassiererin erleichtert wird.