Regressverzichtsabkommen

Regressverzichtsabkommen — vertragliche Verein­barung zw. Versicherern, auf Regressansprüche zu verzichten, wenn der Schadenverursacher für den Regressanspruch des einen am Abkommen betei­ligten Versicherers bei dem Partner Haftpflicht­versicherungsschutz hat. Regressverzichtsabkommen werden abgeschlos­sen, wenn sich derartige Beziehungen zw. den Versicherern häufig ergeben und sich die gegen­seitigen Ansprüche weitgehend ausgleichen. Glei­chen sich die Ansprüche nicht aus, werden Tei­lungsabkommen oder Pauschalabkommen ab­geschlossen. Bei Teilungsabkommen wird ohne Prüfung der Schadenersatzpflicht im Einzelfall vom Haftpflichtversicherer ein bestimmter Teil gegenüber dem Sachversicherer ausgeglichen. Bei Pauschalabkommen zahlt der Haftpflichtversiche­rer eine Pauschalsumme an den Partner, womit dessen Regressforderungen abgegolten sind.