Reingewinn

Reingewinn — in der bürgerlichen Betriebswirt­schaftslehre das positive Ergebnis der wirtschaft­lichen Tätigkeit im Abrechnungszeitraum, das sich ergibt, wenn man die Summe der Aufwendungen von der Summe der Erträge abzieht. Der Reingewinn wird als Sollsaldo der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und ergibt sich in der Bilanz als Überschuss der Aktiva über die Passiva, nachdem Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellun­gen vorgenommen wurden. Der Reingewinn ist nicht mit dem tatsächlichen Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Betriebes identisch, da die Komponenten, aus denen er ermittelt wird, zahlreiche Elemente der Reservebildung enthalten können. Er macht bes. in den Betrieben nur einen geringen Teil des wirklichen Gewinns aus.