Reisegepäckversicherung, Gepäckversicherung

Reisegepäckversicherung, Gepäckversicherung — Versicherung für die Gegenstände des persönli­chen Reisebedarfs gegen Beschädigungen oder Verluste während der Dauer einer Reise. Die Versicherung gilt für Reisen außerhalb des Wohn­sitzes vom Verlassen der Wohnung bis zur Rück­kehr und während der Beförderung des Reisegepäcks durch beauftragte Transport­betriebe. Sie kann für die Dauer einer Reise oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Unfall der Transportmittel, Elementarereig­nisse, Brand, Explosion, Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Leitungswasser. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden in­folge vorsätzlicher Handlungen und grober Fahr­lässigkeit, Verlieren; Stehen- oder Liegenlassen, Abhandenkommen, schlechter Verpackung.