Reisekosten

Reisekosten — Mehraufwendungen, die dem Werk­tätigen durch Dienstreisen in der Form von Fahrt­kosten, Nebenkosten, Kilometergeld, Tage- und Übernachtungsgeld entstehen und ihm nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts durch Be­triebe oder Haushaltsorganisationen erstattet werden. Für die entstandenen Reisekosten und erhaltenen Reisekostenvorschüsse besteht Abrechnungs­pflicht innerhalb einer Woche im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisekostenabrechnung.