Reisescheck - Travellerscheck

Reisescheck, TravellerscheckZahlungsanwei­sung der den Reisescheck bzw. Travellerscheck ausstellenden Bank an ausländi­sche sog. Korrespondenzbanken zur Einlösung bei Vorlage gem. Kurswert oder auch Zahlungsver­pflichtung dieser Bank, den von ihr ausgegebe­nen Reisescheck bei Vorlage zum Nennwert auszuzahlen. Der Reisescheck wird im internationalen Reiseverkehr an­gewandt. Er wird i. allg., auf feststehende Beträge lautend, in differenzierter Höhe ausgegeben und ist nicht übertragbar. Die Sicherung gegen missbräuchliche Inanspruchnahme erfolgt durch Erstunterschrift, des Scheckbegünstigten beim Kauf auf dem Reisescheck oder Travellerscheck und Zweitunterschrift bei der Einlösung.