relativer Wert

Relativer Wert, — Wert einer Ware, der im Gebrauchswert einer anderen Ware ausgedrückt wird (Äquivalent); Grundlage des Tauschwerts. Der Wert einer Ware als Verkörperung gesell­schaftlicher Verhältnisse kann nur im Verhältnis zu einer anderen Ware in Erscheinung treten, d. h. in Gebrauchswerteinheiten dieser anderen Ware ausgedrückt werden, z. B. der Wert von zwei Stück Ware A (relativer Wert) ist gleich drei Stück Ware B (Äquivalent). Der Austausch erfolgt in einem spezifischen, jeweils quantitativ bestimmten Ver­hältnis. Dabei kann der relativer Wert der Ware A fallen, obwohl ihr Wert unverändert bleibt, wenn sich der Wert der Ware B erhöht und umgekehrt. Der relative Wert der Ware A kann konstant bleiben, obwohl sich ihr Wert verändert, wenn sich der Wert der Ware B im gleichen Umfang und in gleicher Richtung verändert. Der relative Wert einer Ware wird nicht einfach durch die Arbeitszeit zu ihrer eigenen Herstellung konstituiert, sondern im Verhältnis zu allen ande­ren Waren, die in derselben gesellschaftlich not­wendigen Arbeitszeit erzeugt werden.