Rembours - Remboursgeschäft

Rembours [franz.: rembourser = zurückerstatten] — Begleichung von Verbindlichkeiten, die durch Warenkauf im Außenhandel entstanden sind.

Remboursgeschäft — Beteiligung eines Kredit­instituts an der finanziellen Abwicklung über­seeischer Außenhandelsgeschäfte -in Form des Dokumentenakkreditivs (Akkreditiv) oder durch Wechselrembours, bei dem die Käuferbank die Tratte des überseeischen Exporteurs ak­zeptiert. Der Kredit, den die Importbank dem Importeur durch Akzeptierung der dokumentierten Tratte gewährt, ist der Rembourskredit. Eine Kombination von Dokumentenakkreditiv und Wechselrembours stellt der Handelskreditbrief dar.