Rente

Rente — i. allg. regelmäßig wiederkehrende, zu bestimmten Zeitpunkten zu bewirkende Leistun­gen, die ökonomisch gesehen ein regelmäßig fließendes Einkommen darstellen. Dieses kann resultieren a) aus eigener Arbeit auf Grund vorher gezahlter Versicherungsbeiträge (Sozialversi­cherung, Lebensversicherung, Rentenver­sicherung), b) aus staatlichen Mitteln, insbes. für Kriegs- und Arbeitsinvaliden und ihre Hinter­bliebenen oder aus Beiträgen und staatlichen Zu­schüssen, c) aus Einkommen ohne eigene Arbeitsleistung auf Grund von Eigen­tum an den Produktionsmitteln (Grundrente, Differentialrente). Die Leistungen werden in der Regel in Form von Geld auf Grund von Rechtsansprüchen gewährt. Werden die Leistun­gen in Form von Sachwerten gewährt, bezeichnet man diese als Naturalrente. Die Zeit, für die je­weils eine Rente gezahlt wird, ist der Rentenzah­lungszeitraum. Der gesamte Zeitraum, für den Rente gezahlt werden, heißt Rentenzahlungsdauer. Die Rente kann am Anfang oder am Ende des Rentenzah­lungszeitraumes gezahlt werden.