Reparaturvertrag

Reparaturvertrag — Instandsetzungsvertrag, im Verkehrswesen Art des Werkvertrages, dessen Gegenstand Instandsetzungsleistungen an Fahr­zeugen, -baugruppen und -teilen sind. Reparaturen sind alle Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge usw. während ihrer Nutzungsdauer erhalten bzw. wiederherstellen sollen. Wartungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten werden nicht vom Reparaturvertrag erfasst, über sie werden jedoch ebenfalls Werk­verträge abgeschlossen. Zum Inhalt des Reparaturvertrag gehören generell: Anzahl und Typ der instand zu setzenden Fahrzeuge, Art, Umfang und Qualitätsparameter der Instandsetzungsarbeiten, Zeitpunkt der Zu­führung, Leistungszeit, Preis, Mitwirkungshand­lungen des Auftraggebers, anzuwendende Prüf­verfahren. Der Auftragnehmer ist an die Weisun­gen des Auftraggebers gebunden und hat die Leistung auf eigene Gefahr zu erbringen. Für die Qualität der Instandsetzungsleistung hat der Auf­tragnehmer obligatorisch Garantie zu gewähren. Reparaturvertrag kommen als langfristige Verträge oder als Verträge über Einzelinstandsetzungen vor.