Restkostenrechnung - Restwertverfahren

Restkostenrechnung, Restwertverfahren — Ver­fahren zur Kalkulation von Kuppelprodukten, dessen Grundlage die Einteilung der aus dem Produktionsprozess entspringenden Produkte in ein Hauptprodukt und in ein oder mehrere Neben­produkte ist, wobei als Hauptprodukt das beim Produktionsprozess gewünschte Produkt anzuse­hen ist. Man setzt von den Gesamtkosten des Prozesses die Verkaufserlöse für die Nebenpro­dukte ab und sieht die Restkosten als Produktions­selbstkosten bzw. Abteilungskosten des Hauptproduktes an. Als feste Beträge für die Neben­produkte werden häufig auch die Kosten zugrunde gelegt, die für die gleichen Produkte anfallen, wenn sie in einem isolierten Prozess hergestellt werden. Sind solche Vergleichsmöglichkeiten nicht gegeben, legt man die Preise abzüglich der durchschnittlichen Reineinkommensspanne zugrunde. Fehlen Preise oder vergleichbare Ko­sten für die Produkte, liegen solche aber für Pro­dukte vor, in die die Kuppelprodukte eingehen, wird als Spezialfall der Restkostenrechnung bzw. Restwertverfahren die retrograde Rechen­methode angewendet. Man geht vom Preis des Endproduktes aus und ermittelt stufenweise durch Abzug der speziellen Verarbeitungskosten und des durchschnittlichen Reineinkommenssatzes die Kosten des Nebenproduktes und des Hauptpro­duktes. Bei der Restkostenrechnung oder Restwertverfahren werden prinzipiell nicht die Preise auf Grund der Kosten ermittelt, sondern umgekehrt. Das Verfahren ist nur anwendbar, wenn bei n Produkten die Preise bzw. Kosten für (n — 1) Produkte bekannt sind und ein Produkt als Hauptprodukt angegeben werden kann. Der Vor­teil des Verfahrens liegt in seiner Einfachheit, Verständlichkeit und im geringen Arbeitsauf­wand.