Revers

Revers — 1. schriftliche Erklärung, mit der eine Verbindlichkeit übernommen bzw. anerkannt wird. — 2. [franz., = Kehrseite] die Rück- bzw. Wappenseite der Münzen. — 3. schriftliche Ver­pflichtungserklärung des Ladungsempfängers, das noch nicht eingetroffene Konnossement nach­zuliefern und die Reederei von allen etwaigen Folgen schadlos zu halten, die ihr aus der Aus­lieferung der Güter ohne Vorlage des Konnossements entstehen können. — 4. schriftliche Ver­pflichtungserklärung des Abladers, bei Ausstellung eines reinen Konnossements den Reeder von der Verantwortung für festgestellte geringfügige Mängel am Ladungsgut freizuhalten.