Risikobeitrag

Risikobeitrag — Teil des Versicherungsbeitrages, den der Versicherer benötigt, um das ihm aus dem Versicherungsverhältnis entstehende Risiko finanziell decken zu können. In den Formen der Sach- und Haftpflichtversicherung wird der Risikobeitrag gleich dem Nettobeitrag gesetzt. Man geht dabei davon aus, dass das Risiko während der gesamten Versicherungsdauer annähernd gleich ist. Dem­zufolge wird der Risikobeitrag in jedem Jahr voll ergebnis­wirksam. Anders ist es bei den Versicherungs­formen, bei denen das Risiko des Versicherers an das Leben einer oder mehrerer versicherter Personen gebunden ist. Das ist insbes. bei den Formen der Lebensversicherung der Fall. So erhöht sich das Todesfallrisiko im Wesentlichen in Abhängig­keit vom jeweiligen Alter der versicherten Person. Entsprechend wächst auch der Geldbedarf des Versicherers zur Finanzierung der Versicherungs­leistungen von Jahr zu Jahr. Die logische Konse­quenz wäre die Erhebung eines von Jahr zu Jahr steigenden Risikobeitrag Das aber würde sowohl den Inter­essen der Versicherungsnehmer als auch des Ver­sicherers widersprechen. Deshalb wird mit Hilfe spezifischer mathematischer Methoden der Bedarf des Versicherers für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages ermittelt und davon aus­gehend ein für die gesamte Versicherungsdauer gleich bleibender Risikobeitrag berechnet. Der Ausgleich des Differenzbetrages zw. dem vereinnahmten ni­vellierten Risikobeitrag und dem echten Risikobeitrag erfolgt in den einzelnen Versicherungsjahren durch Zuführungen zum Sparguthaben der Lebens- und Renten­versicherung bzw. durch Entnahmen aus demsel­ben.