Risikoprüfung - Wagnisprüfung

Risikoprüfung, Wagnisprüfung Prüfung eines von einer Versicherungseinrichtung durch eine freiwillige Versicherung zu übernehmenden Risikos. Im Prinzip können vom Versicherer nur bekannte Risiken übernommen werden, die den Anforderungen der Versicher­barkeit genügen. Zur Gewährleistung dessen ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der dem An­tragsteller vorgelegten Fragen erforderlich (An­zeigepflicht). Der Antragsteller haftet für die fal­sche oder unvollständige Ausfüllung des Antrages. Die Versicherungseinrichtung kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser infolge schuldhafter Verletzung der Pflicht des Versicherungsnehmers oder Versicherten zur Anzeige von Gefah­renumständen oder deren Änderung zustande ge­kommen ist, obwohl Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen und Tarifen nicht gewährt werden kann. Die Grundsätze und Verfahren der Risikoprüfung bzw. Wagnisprüfung sind in der Personen-, der Sach- und der Haft­pflichtversicherung in unterschiedlicher Weise gestaltet.