Rückcharterung

Rückcharterung spezifische Verkaufskonstruk­tion von Seeschiffen (Secondhand-Tonnage), bei der der Chartervertrag Grundlage für die Kaufpreisfinanzierung ist, indem der Verkäufer das Schiff vom Käufer chartert. Der Verkäufer spart dadurch Kosten und deckt weiterhin den Transportbedarf, während dem Käufer die Weiter­beschäftigung des Schiffes gesichert wird.