Rückkauf Lebensversicherung

Rückkauf der Lebensversicherung — Recht des Versicherungsnehmers, einen Lebensversiche­rungsvertrag zu kündigen, von ihm zurückzutreten oder ihn anzufechten und sich in diesem Zusam­menhang das angesammelte Sparguthaben (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversiche­rung) auszahlen zu lassen. Ein Rückkauf der Lebensversicherung ist nur in den sog. sparwirkenden Formen der Lebensversi­cherung möglich. Die Anspruchshöhe des Ver­sicherungsnehmers bei Geltendmachung des Rechtes auf Rückkauf der Lebensversicherung wird als Rückkaufswert bezeich­net.