Rückstellungen

Rückstellungen — Passivposten der Bilan­zen der Betriebe, die Verbindlichkeits­charakter haben, weil ihr Schuldgrund feststeht, ihre genaue Höhe und ihr Fälligkeitstermin jedoch noch unbekannt sind. Rückstellungen sind eine Form der zeit­lichen Rechnungsabgrenzung für ungewisse Schulden und drohende Verluste. Sie werden z. B. für Pensionsverpflichtungen, am Abschluss-Stichtag noch nicht fällig gewesene Steuern, Prozessrisiken aus schwebenden Verfahren, Risiken aus Bürgschaften, Schadenersatzansprüchen und für Tan­tiemeansprüche gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen ist problematisch. Daraus entsteht eine der Möglich­keiten, stille Reserven in der Handelsbilanz zu bilden. Die Überbewertung der Rückstellungen ist eine sehr gebräuchliche Methode der Bildung stiller Reser­ven auf der Passivseite der Bilanz. Deshalb kann der Hauptteil der in den Handelsbilanzen der Betriebe ausgewiesenen Rückstellungen als stille Re­serven und damit als Eigenkapital angesehen werden. Insbes. sind die häufig unter Inanspruch­nahme von Steuervorteilen gebildeten Pensions­rückstellungen Kapitalrücklagen. Bei der externen Bilanzanalyse sind deshalb die Rückstellungen in die Bestand­teile Kapitalrücklage und kommerzieller Kredit aufzugliedern. Anhaltspunkte dafür gibt es in den Erläuterungen des Jahresabschlusses im Ge­schäftsbericht bzw. den Tageszeitungen und Fach­zeitschriften. Zuverlässige Auskünfte enthalten die unveröffentlichten Materialien des Jahresab­schlusses (Rohbilanz, Steuerbilanz, Prüfungs­berichte usw.).