Rückversicherung

Rückversicherung — Weiterversicherung ver­sicherter Risiken eines Versicherers (Erstversi­cherers) bei anderen Versicherungs- und/oder Rückversicherungsgesellschaften (Rückversiche­rer). Die Rückversicherung wird notwendig, um durch verschie­dene Faktoren bewirkte zufällige Schwankungen im Schadenverlauf für den Erstversicherer in solchen Grenzen zu halten, dass die Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Erfüllung seiner Aufgaben gewährleistet bleibt. Die Rückversicherung verteilt die vom Erst­versicherer versicherten Risiken oder Teile davon auf eine größere Gefahrengemeinschaft und er­laubt so eine bessere Ausnutzung der den ver­sicherten Ereignissen zugrunde liegenden statisti­schen Gesetzmäßigkeiten. Die Rückversicherung ist von der Mitversicherung zu unterscheiden. — Im Verlaufe der Entwicklung der Rückversicherung bildeten sich zwei Grund­arten, die proportionale und die nichtproportionale Rückversicherung mit ihren verschiedenen Formen, sowie zwei Grundformen, die fakultative und die obligatori­sche Rückversicherung heraus. Während bei der proportionalen Rückversicherung die Anteile des Rückversicherers am Beitrag und an den Schadenzahlungen in einem festen Verhältnis stehen, ist das bei der nichtproportio­nalen Rückversicherung nicht der Fall. Zur proportionalen Rückversicherung zählen die Quotenrückversicherung und die Excedentenrückversicherung. Nichtproportionale Rückversicherung sind die Schaden-Excedentenrückversicherung und die Jahresüberschaden-Rückversicherung. Bei der fakultativen Rückversicherung ist es dem Ermessen des Erst­versicherers überlassen, ob, in welchem Umfang und bei welchem Rückversicherer er ein von ihm versichertes Risiko in Rückversicherung gibt. Gleichzeitig steht es dem Rückversicherer frei, das Angebot anzuneh­men oder abzulehnen. Für die obligatorische Rückversicherung ist charakteristisch, dass bestimmte Teile der Erst­versicherungen auf der Grundlage einer Ver­pflichtung des Erstversicherers und des Rück­versicherers in Rückversicherung gegeben bzw. genommen wer- den. — Bei der Rückversicherung ist noch zwischen der passiven Rückversicherung und der aktiven Rückversicherung zu unterscheiden. Während man als passive Rückversicherung alle Arten und Formen der Rückversicherung bezeichnet, durch die der Rückversicherte Rück­versicherungsschutz erhält, versteht man unter der aktiven Rückversicherung alle Arten und Formen der Rückversicherung, durch die der Rückversicherer Rückversicherungsschutz gewährt. Die Retrozession ist ihrem Inhalt nach eine Weiterrückversicherung, d. h., der Rückver­sicherer gibt das von ihm übernommene Risiko bzw. einen Teil davon in Rückversicherung Damit wird der Rück­versicherer zum Retrozedenten und der die Retrozession annehmende Rückversicherer zum Retrozessionär. Bei der Quotenrückversicherung erhält der Rückversicherer von den versicherten Risiken des Erstversicherers und dem Beitrag einen bestimmten prozentualen Anteil (Quote) und beteiligt sich im gleichen Verhältnis an den auf­tretenden Schäden. Bei der Excedentenrückver­sicherung trägt der Erstversicherer von den ver­sicherten Risiken einen bestimmten Betrag selbst (Selbstbehalt). Die über den Selbstbehalt hinaus­gehenden Teile der versicherten Risiken (Ex­cedenten) werden in Rückversicherung gegeben. Der Rückversi­cherer erhält im entsprechenden Verhältnis Anteile vom Beitrag und ist im gleichen Verhältnis an den Schäden beteiligt. — Die Rückversicherung erlangte im 19. Jh. größere Bedeutung. Mit dem Hinüberwachsen entstanden auch große Rückversicherungs­gesellschaften, die infolge ihrer Rückversiche­rungsbeziehungen und Kapitalverflechtungen über eine bedeutende ökonomische Macht verfügen und einen ,wesentlichen Bestandteil der Finanzoligar­chie bilden. Sie sind infolge ihrer vielseitigen inter­nationalen Rückversicherungsbeziehungen Kon­zentrationspunkte des internationalen Finanzkapi­tals und spielen keine geringe Rolle in der inter­nationalen Politik und — auf Grund ihrer Ge­schäftstätigkeit in ausländischen Währungen — auch für die Zahlungsbilanz des jeweiligen Staates. — In den jungen Nationalstaaten erlangt die Rückversicherung beim Auf- und Ausbau der nationalen Versiche­rungseinrichtungen immer größere Bedeutung. Die Rückversicherung ermöglicht es den neuen Versicherungseinrich­tungen, die wachsenden Versicherungsbedürfnisse im Land selbst befriedigen zu können.