Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung — Versicherung, die zu einem vor dem Zustandekommen des Versiche­rungsrechtsverhältnisses liegenden Zeitpunkt be­ginnt. Die Rückwärtsversicherung bezieht also einen Zeitraum vor dem Zustandekommen des Vertrages ein. Vorausset­zung der Rückwärtsversicherung ist, das dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß nicht bekannt ist, ob bereits ein Versicherungsfall eingetreten ist. Die Rückwärtsversicherung ist selten, sie wird international in der See- und Rückversicherung angewandt.