Sachversicherung

Sachversicherung — Sammel- und Einteilungs­begriff für alle Versicherungsformen, die die Versicherung von Sachen zum Inhalt haben. Ge­genstand der Sachversicherung ist der finanzielle Ausgleich von Schäden an einer Sache oder dem Inbegriff einer Sache durch schadenstiftende Ereignisse. Der Versicherer erstattet im Schadenfall neben den Kosten der Wiederherstellung bzw. Wieder­beschaffung der beschädigten oder zerstörten Sache i. allg. die Kosten der Schadenermittlung, die Kosten zur Abwendung und Minderung des Schadens, die Kosten der Aufräumung der, Scha­densstätte sowie die durch die versicherten Ge­fahren entstandenen unvermeidlichen Folgeschä­den an den versicherten Sachen. Zu den wesent­lichsten versicherten Gefahren in der Sachversicherung gehören Brand, Explosion, Elementarereignisse, austreten­des Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.