Sanktionszins

Sanktionszins — Form des Zinszuschlages, die wirksam wird, wenn in den Kreditverträgen ver­einbarte, auf die Erfüllung der entscheidenden Planziele des Betriebes gerich­tete Bedingungen nicht eingehalten werden. Damit sollen die Betriebe ökonomisch veranlasst werden, Maßnahmen zu treffen, um die vereinbarten Kreditbedingungen zu erfüllen bzw. eine zeit­weilige Nichterfüllung der vereinbarten Kredit­bedingungen wieder zu beseitigen. Die Höhe des Sanktionszinses muss auf Grund der volkswirtschaftlichen Aus­wirkungen, die sich aus der Nichterfüllung der Kreditbedingungen ergeben, über der Höhe des Zinszuschlages liegen und die wirtschaftliche Rechnungsführung der Betriebe beeinflussen. Ein Sanktionszinssatz von maximal 10%, der nach den volkswirtschaftlichen Aus­wirkungen, der Verletzung des Kreditvertrages sowie den mit dem Sanktionszins zu erreichenden ökonomischen Wirkungen bei den Betrieben zu differen­zieren ist, entspricht diesen Anforderungen.