Schaden

Schaden — i. allg. Beeinträchtigung einer Inter­essenlage, der Gesundheit usw., Beein­trächtigung eines Vermögens (Vermögensschaden, materieller Schaden). Materielle Schaden sind a) die Ver­mögensminderung (positiver Vermögensschaden) durch Verlust, Beschädigung, sonstige Wertmin­derung von Sachen, entsprechend auch von Ver­mögensrechten u. a. Vermögensbestandteilen (Einbußen), durch Aufwendungen für Sanktionen, die regressfähig sind (Regress), und durch nutz­lose oder zusätzliche Kosten (z. B. höhere Ver­arbeitungskosten, Kosten der Beseitigung oder Minderung von Schaden); b) der ausbleibende Ver­mögenszuwachs (negativer Vermögensschaden), insbes. der Einkommensausfall und bei Betrieben der entgangene Gewinn. Der Schaden wird vom Ge­schädigten getragen, soweit er nicht durch Versicherungsleistungen oder Schadenersatz ausgeglichen wird. Je nach Regelung werden nur direkte (unmittelbare) Schaden, die durch Pflichtverlet­zungen oder andere Schadenereignisse (z. B. Blitz­schlag) unmittelbar verursacht wurden, ausgegli­chen oder auch mittelbar verursachte Folgeschä­den. Gegebenenfalls werden in den Ausgleich auch Drittschäden einbezogen, die durch die Pflicht­verletzung bzw. das sonstige Schadenereignis nicht beim unmittelbar Geschädigten, sondern bei mittelbar Geschädigten hervorgerufen wurden.