Schadenersatz

Schadenersatz — Ausgleich eines materiellen Schadens, den der Ersatzpflichtige gegenüber dem Geschädigten nach den Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit als Sanktion vor­zunehmen hat. Die Schadenersatzpflicht setzt allg. eine Pflichtverletzung des Ersatzpflichtigen, bei erweiterter Verantwortlichkeit ein sonstiges Scha­denereignis (z. B. Gebäudeeinsturz), einen da­durch verursachten Schaden und die Rechtswidrig­keit der Schadenszufügung voraus. Vielfach sind weitere Voraussetzungen geregelt, insbes. die Verschuldensfeststellung, wenn von einem Werk­tätigen Schadenersatz wegen Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten gefordert wird. Schadenersatz kann verlangen a) der unmittelbar Geschädigte kraft Gesetzes für Schä­den, die ihm selbst entstanden sind, und für Dritt­schäden, wenn er vertraglich im eigenen Namen für den Dritten tätig ist (z. B. der Hauptauftrag­geber für Investitionen, der für Investitions­auftraggeber wirkt); b) der mittelbar Geschädigte, wenn ihm kein anderer Ersatzanspruch zusteht und wenn ihm ausnahmsweise gerichtlich oder vertragsgerichtlich Schadenersatz zuerkannt wird. Schadenersatz ist in Geld zu leisten, soweit nicht die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder eine andere Form des Schadenersatz vereinbart wurde.