Schadenrückstellung

Schadenrückstellung, Schadenrücklage, Schaden­reserveForm der versicherungstechnischen Rückstellungen, durch die alle während eines Geschäftsjahres eingetretenen Schadenfälle zu Lasten dieses Geschäftsjahres abgerechnet wer­den. Die Schadenrückstellung wird zum Jahresschluss wie folgt be­rechnet: Schadenrückstellung am Ende des vorangegangenen Ge­schäftsjahres abzüglich Leistungen für Schaden­fälle aus Vorjahren zuzüglich Gesamtbetrag für alle im Geschäftsjahr eingetretenen, aber nicht abgewickelten Schadenfälle. Bei der Festlegung der Höhe der Schadenrückstellung sind auch die Schadenfälle zu berücksichtigen, die im Geschäftsjahr zwar ein­getreten, aber am Bilanzstichtag dem Versicherer noch nicht gemeldet worden sind. Da ein wesent­licher Teil der Schadenrückstellung nur geschätzt werden kann, bleibt dem subjektiven Ermessen des Versicherers ein relativ breiter Spielraum.