Schadenwahrscheinlichkeit

Schadenwahrscheinlichkeit — Wahrschein­lichkeit, dass ein Schadenfall innerhalb eines be­stimmten Zeitabschnittes eintritt. Unter Ausnut­zung des Gesetzes der großen Zahl wird die Schadenwahrscheinlichkeit als relative Häufigkeit wie folgt berechnet: q = N. Dabei bedeuten q = Schadenwahrscheinlichkeit, n = Anzahl der beobachteten Schadenfälle, N = Anzahl der versicherten Objekte. Diese Definition der Schadenwahrscheinlichkeit ist ausreichend für alle die Fälle, in denen das versicherte Objekt nur von einem Schaden­fall betroffen werden kann, wie z. B. in der Ver­sicherung auf den Todesfall. Kann ein versicher­tes Objekt in einem Zeitabschnitt von mehreren Schadenfällen betroffen werden, ist obige Formel zu modifizieren.