Scheck

Scheck — schriftliche Zahlungsanweisung eines Kontoinhabers an seine Bank oder Sparkasse, einen bestimmten Geldbetrag aus dem Guthaben seines Kontos an den im Scheck Begünstigten zu zahlen. Um als Urkunde und Wertpapier an­erkannt zu werden, müssen folgende formale Scheckbedingungen erfüllt sein: a) Der Scheck muss die Bez. als Scheck im Text und in der Sprache seiner Ausstellung enthalten; b) die unbedingte Anwei­sung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen, muss ausgesprochen werden; c) der Name dessen, der zahlen soll (Bezogener), muss angegeben sein, und es müssen d) der Zahlungsort; e) Tag und Ort der Ausstellung des Scheck und f) die Unterschrift des Ausstellers auf ihm enthalten sein. Die Banken, Sparkassen übergeben ihren Kunden bei Abschluss eines Scheckvertrages, durch den die auf dem Scheckrecht basierenden Scheckbedingungen anerkannt werden, einheit­liche Scheckformulare (Scheckvordrucke), die nummeriert sind (Schecknummer), die Bez. des bezogenen Kreditinstitutes sowie die Kontonum­mer des Kontoinhabers tragen und in einem Scheckheft zusammengefasst sind.