Scheckfähigkeit

Scheckfähigkeit — Berechtigung, Schecks aus­stellen zu dürfen. Die Scheckfähigkeit setzt die Geschäftsfähig­keit (Handlungsfähigkeit) des Ausstellers vor­aus, in die u. a. die Mündigkeit eingeschlossen ist, und erfordert, dass ein Guthabenkonto existiert, über das mit Scheck verfügt werden darf. Perso­nen, die vom Scheckverkehr ausgeschlossen wur­den, weil sie gegen gesetzliche Scheckverkehrs­regelungen verstoßen haben, besitzen keine Scheckfähigkeit.