Scheckverfahren

Scheckverfahren — 1. mögliche Kontoabhebung durch Scheck (Barscheck), wenn Personen, die nicht über das Konto verfügungsberechtigt sind, die Auszahlung empfangen sollen, z. B. Abhebung von Lohngeldern usw.; auch Kontoverfügung im Freizügigkeitsverkehr über Spargirokonten. — 2. Zahlungsausgleich mit Scheck, indem der Zah­lungspflichtige einen auf sein Bankkonto gezoge­nen Scheck zahlungshalber dem Gläubiger oder Begünstigten übergibt. Bei fristgerechter Vorlage erteilt die Bank dem Zahlungsempfänger Kontogutschrift „Eingang vorbehalten" und bewirkt den Scheckeinzug (Scheckinkasso).