Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle — Organ des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen, das Meinungsver­schiedenheiten über die Vergütung von Wirt­schaftspatenten zw. Erfindern und die Erfin­dung nutzenden Betrieben klärt. Das Schlichtungs­verfahren endet, wenn anderweitig keine Einigung zustande kommt, mit einem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle, der rechtskräftig wird, wenn nicht einer der am Streit Beteiligten innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Vorschlags beim Patent­gericht Klage erhebt. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist stets Voraussetzung für die Einleitung eines Patentstreitverfahrens.