Schuldner

Schuldner — Partner eines Vertrages oder eines anderen Schuldverhältnisses, der dem Gläu­biger zu einer Leistung verpflichtet ist. Bei einer Schuldnermehrheit hat entweder jeder Schuldner den auf ihn entfallenden Teil der Leistung zu erbringen (Teilschuldner) oder der Gläubiger ist berechtigt, von jedem der Schuldner die Leistung in voller Höhe, insges. aber nur einmal, zu fordern (Gesamt­schuldner). Die Gesamtschuldner sind im Innen­verhältnis zum Ausgleich verpflichtet. Erben sind z. B. Gesamtschuldner der gemeinsamen Nach­lassverbindlichkeiten. Mehrere Schadenverursa­cher sind gegenüber dem Geschädigten als Ge­samtschuldner verantwortlich. In speziellen Fällen können mehrere Schuldner dem Gläubiger auch in der Weise verpflichtet sein, dass die Leistung von ihnen nur gemeinschaftlich gefordert werden kann (z. B, Erfüllung einer Übereignungspflicht durch Gesamteigentümer).