Schuldnerverzug

Schuldnerverzug — nicht termin- oder fristgemäßes Erbringen der Leistung durch den Verpflichteten (Schuldner) im Schuldverhältnis. Der Schuldnerverzug be­rechtigt den Gläubiger unter bestimmten Voraus­setzungen, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. dann, wenn der Gläubiger dem Schuldner eine angemessene Frist gesetzt hat und der Schuldner nicht innerhalb dieser Frist geleistet hat). Bei Geldverbindlichkeiten hat der Schuldner Verzugs­zinsen in Höhe von x % jährlich zu zahlen. Ist der Schuldner für den Verzug verantwortlich (Verantwortlichkeit; materielle), so hat er dem Gläubiger den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schuldnerverzug wird erst durch die verspätete Leistung beendet. Solange der Schuldnerverzug an­hält, kann der Gläubiger die Gegenleistung ver­weigern.