Schuldübernahm - Schuldverhältnis
Schuldübernahme - Eintritt eines neuen Schuldners an Stelle des alten in ein bestehendes Schuldverhältnis. Die Schuldübernahme erfolgt durch Vertrag zw. dem neuen und dem alten Schuldner, der der Zustimmung des Gläubigers bedarf. Die Schuldübernahme entlastet den alten. Schuldner.
Schuldverhältnis — übliche Bez. für das Zivilrechtsverhältnis zw. genau bestimmbaren Beteiligten, von denen der eine (Gläubiger) vom anderen (Schuldner) eine Leistung (die Erfüllung der Schuld) fordern darf. Schuldverhältnis entstehen vor allem durch Vertrag sowie kraft Gesetzes (z. B. bei materieller Verantwortlichkeit, unberechtigt erlangter Leistung (Leistung, unberechtigt erlangte) und beim Handeln ohne Auftrag).
