Schuldübernahm - Schuldverhältnis

Schuldübernahme - Eintritt eines neuen Schuld­ners an Stelle des alten in ein bestehendes Schuldverhältnis. Die Schuldübernahme erfolgt durch Vertrag zw. dem neuen und dem alten Schuldner, der der Zustimmung des Gläubigers bedarf. Die Schuldübernahme ent­lastet den alten. Schuldner. Schuldverhältnis — übliche Bez. für das Zivil­rechtsverhältnis zw. genau bestimmbaren Beteilig­ten, von denen der eine (Gläubiger) vom ande­ren (Schuldner) eine Leistung (die Erfüllung der Schuld) fordern darf. Schuldverhältnis entstehen vor allem durch Vertrag sowie kraft Gesetzes (z. B. bei materieller Verantwortlichkeit, unberechtigt erlangter Leistung (Leistung, unberechtigt er­langte) und beim Handeln ohne Auftrag).