Seeversicherung

Seeversicherung — Versicherung der Seeschiffe (Seekaskoversicherung) und der mit ihnen trans­portierten Güter (Seegüterversicherung) gegen die sich aus den Gefahren des Seetransports ergeben­den Beschädigungen und Verluste. Die Seeversicherung wird unterteilt in die Seekaskoversicherung und die Seegüterversicherung (Seekargoversicherung). Bei der Seeversicherung trägt der Versicherer im Prinzip alle Gefahren des Seetransports. Er übernimmt den finanziellen Ersatz sowohl für Verluste und Be­schädigungen der Güter oder Schiffe als auch für Aufwendungen zur Abwendung und Minderung von Schäden u. ä. sowie die Beiträge zur Großen Haverei. Darüber hinaus befriedigt der Versicherer i. allg. auch Ansprüche Dritter aus Kollisionen, die das versicherte, Schiff ver­ursachte. Die Seeversicherung berührt meist internationale Be­ziehungen. Daraus ergibt sich, dass für die Seeversicherungsverträge neben - den nationalen Rechtsvorschriften auch andere. Bei der Seeversicherung geht es z. T. um große Risiken, die von einem Versicherer nicht allein getragen werden können. Deshalb ist in der Seeversicherung die Rückversicherung und auch die Mitversicherung verbreitet.