Selbstbedienung

Selbstbedienung — zum offenen Verkaufssystem gehörende Verkaufsform im Einzelhandel, bei der der Kunde aktiv in den Verkauf einbezogen wird. Der Kunde ist nicht mehr (wie bei der Bedienung) von der Ware getrennt, sondern wählt sie aus dem optisch übersichtlich angeordneten, direkt zugänglichen Gesamtsortiment einer Ver­kaufsstelle oder -abteilung aus, entnimmt sie dem Warenträger, stellt so die gesamte benötigte Wa­renpartie selbst zusammen und transportiert sie im Einkaufskorb oder -wagen zur Kasse (Kas­senarbeitsplatz). Dort bezahlt der Kunde, erhält Ware und Kassenbon, verpackt die Waren an­schließend und stellt Korb oder Wagen ab. Er­gänzend bekommt er vor allem in Kaufhallen bestimmte Erzeugnisse, wie Fleisch und Fleisch­waren„ Konditoreiwaren u. a., an Bedienungs­ständen. Die Selbstbedienung schließt die Beratungsfunktion der Verkaufskräfte nicht aus. — Voraussetzung für den Verkauf in Selbstbedienung sind Erzeugnisse aus den Sor­timenten der Waren des täglichen Bedarfs und zunehmend auch solche Industriewaren, deren Ver- oder Gebrauchseigenschaften dem Kunden bekannt und in ihrem äußeren Zustand bzw. in ihrer Verpackung, in Masse und Volumen so be­messen sind, dass sie der Kunde selbst transpor­tieren kann. Dies gilt auch für die Erzeugnisse, die ergänzend an Bedienungsständen verkauft wer­den. Die Vorzüge gegenüber der Bedienung be­stehen für den Kunden vor allem darin, dass er einen besseren Überblick über das Warenangebot erhält und Zeit beim Einkauf spart. Für den Einzelhandel führt die Selbstbedienung zu einem schnelleren Warenumschlag, einer rationelleren Arbeitsorga­nisation und besserer Auslastung der Arbeitsmittel bei günstigeren Arbeitsbedingungen für die Mit­arbeiter. Ihren Ausdruck finden die Vorzüge der Selbstbedienung in einer größeren Umsatzleistung je Ver­kaufsraumfläche, höherer Arbeitsproduktivität und in sinkendem Kostenniveau.