Selbstkäufer

Selbstkäufer, Wiederverkäufer, Vertragshändler — spezielle Art des Handelsvertreters im Außen­handel, der sich im Rahmen eines Handels­vertretervertrages verpflichtet, die Waren des Exporteurs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu kaufen und weiterzuverkaufen. Der Exporteur überträgt dem Selbstkäufer das Verkaufsrecht für seine Waren in einem bestimmten Vertretungs­gebiet. Auf der Grundlage des Vertretervertrages schließt der Selbstkäufer einzelne Kaufverträge mit dem Exporteur Und dem Kunden ab. Der Selbstkäufer wird damit Eigentümer der Waren und stellt seine Vertriebs­organisation dem Exporteur für die Absatzmittlung zur Verfügung. Er finanziert sich aus der Spanne zw. dem Einkaufs- (Einstands-) und dem Wieder­verkaufspreis.