sozialistische Betriebswirtschaft

Sozialistische Betriebswirtschaft, —zusam­menfassende Bez. für die planmäßig organisierte wirtschaftliche und soziale Tätigkeit der Kollek­tive sozialistischer Betriebe in der Industrie, in der Bauwirtschaft, in der Land-, Forst- und Nahrungs­güterwirtschaft, im Binnen- und Außenhandel und im Transport- und Nachrichtenwesen. Die sozialistische Betriebswirtschaft beruht auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln und wird durch Beziehungen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegen­seitiger Hilfe zw. den Werktätigen und zw. den Arbeitskollektiven charakterisiert. Die sozialistische Betriebswirtschaft ist bewusste, planmäßige Tätigkeit der Werktätigen zur Verwirklichung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus. — Die sozialistische Betriebswirtschaft der Industriebetriebe ist darauf gerichtet, maßgeblich zur Lösung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts­und Sozialpolitik auf dem Wege der allseitigen Intensivierung beizutragen. Daraus ergeben sich besonders folgende Aufgaben: Deckung des stän­dig wachsenden, volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs der Bevölkerung der Wirtschaft, des Staates und des Außenhandels an Erzeugnissen und Leistungen hinsichtlich Menge, Sortiment, Qualität und zeitlicher Verteilung; planmäßige Erwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Re­produktion der materiellen Fonds, für die Ent­lohnung und Prämiierung der Werktätigen und für die Deckung der Ausgaben des sozialistischen Staates; planmäßige Verbesserung der Arbeits­und Lebensbedingungen der Werktätigen des Betriebes; Entwicklung der Persönlichkeit der Werktätigen und sozialistischer gesellschaftlicher Beziehungen innerhalb der Arbeitskollektive und zw. Arbeitskollektiven, vor allem durch umfas­sende Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und. Planung mittels des sozialistischen Wett­bewerbes und anderer Formen der sozialistischen Demokratie. Die Ziele der sozialistische Betriebswirtschaft werden durch eine wirksame Verbindung der Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus, insbes. auf dem Wege der Intensivierung der gesellschaftlichen Produk­tion, immer vollständiger verwirklicht. Intensi­vierung 1.
— 2. Ind spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften; ihr Gegen­stand sind die ökonomischen und sozialen Be­ziehungen im Reproduktionsprozess der Betriebe, zw. den Betrieben und zw. dem betrieblichen und dem gesellschaftlichen Reproduktionsprozess sowie jene politisch-ideologischen Erscheinungen und Prozesse, die diese Beziehungen unmittelbar widerspiegeln. Aufgabe der sozialistische Betriebswirtschaft ist es, den Wirkungsmechanismus der ökonomischen Gesetze des Sozialismus in den Betrieben zu erforschen und zugleich die Bedingungen für die Verwirkli­chung der Erfordernisse dieser Gesetze durch das planmäßig geleitete Handeln der Werktätigen zu bestimmen. Die Disziplin sozialistische Betriebswirtschaft ist Bestandteil der Studienpläne aller wirtschaftswissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen an den Universitäten und Hoch­schulen sowie aller wirtschaftswissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen der Ingenieur- und Fachschulen. — Die Forschung auf dem Gebiet der sozialistische Betriebswirtschaft wird durch den Wissenschaft­lichen Rat für Fragen der sozialistischen Betriebs­wirtschaft (ein Hauptgebietsrat des Wissen­schaftlichen Rates für die wirtschaftswissen­schaftliche Forschung bei der Akademie der Wis­senschaften) koordiniert. Über diesen Rat werden auch die wichtigsten Forschungs­ergebnisse auf dem Gebiet der sozialistische Betriebswirtschaft ausgewertet und verallgemeinert sowie daraus abgeleitete Empfehlungen für die Praxis unterbreitet. Wis­senschaftliche Räte für die gesellschafts­wissenschaftliche Forschung — 3. Bez. für Fachrichtungen der Universitä­ten, Hoch- und Fachschulen, in denen wirtschafts­wissenschaftliche Kader vorwiegend für die Aus­übung ökonomischer Tätigkeiten in den Industrie­betrieben sowie in den wirtschaftsleitenden Orga­nen der Industrie zweigbezogen ausgebildet wer­den. 4. gesellschaftswissenschaftliche Dis­ziplin, deren Gegenstand die Wirkungsweise und optimale Ausnutzung ökonomischer Gesetzmäßig­keiten bei der Leitung, Planung, Organisation und Kontrolle des Reproduktionsprozesses in soziali­stischen Landwirtschaftsbetrieben ist. Sie ist an Stelle der Ökonomie der sozialistischen Land­wirtschaftsbetriebe getreten. Ihre gesellschaft­lichen Grundlagen hat die sozialistische Betriebswirtschaft im Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossen­schaftsbauern, in den sozialistischen Produktions­verhältnissen der Landwirtschaft und der soziali­stischen Demokratie. Sie hat ihre theoretische Grundlage im Marxismus-Leninismus, insbes. in der politischen Ökonomie des Sozialismus. Sie erweitert und konkretisiert die von der politischen Ökonomie des Sozialismus für die gesamte Volks­wirtschaft und von der sozialistischen Agraröko­nomie für den Volkswirtschaftsbereich Land­wirtschaft gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die sozialistischen Landwirtschafts­betriebe und deren kooperative Einrichtungen.