Soziallasten

Soziallasten - die Ausgaben des Staates für Sozialversicherung, Beamtenversorgung, Sozialfürsorge, Kriegsopferversorgung u. ä., b) die gesetzlich geregelten be­trieblichen Pflichtleistungen zur Sozialversi­cherung, die Aufwendungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Lohnzahlung bei Urlaub, Krankheit und an Feiertagen und die Fürsorge für bestimmte Gruppen von Arbeitskräften (z. B. werdende Mütter, Jugendliche) sowie Aufwendun­gen des Unternehmers für die sog. freiwilligen Sozialleistungen gegenüber seinen Beschäftigten. Die Soziallasten sind, ausgehend, von ihrer Stellung im Verwertungsprozess des Kapitals, Lohnbestand­teile und damit Kostenfaktoren, Sozialkosten, die auch als solche vom Betrieb ver­rechnet werden, in den Preis eingehen und so letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden.