Sparbeitrag

Sparbeitrag, Sparanteil, Sparprämie der Teil des Nettobeitrages einer Lebens- oder Rentenversi­cherung, der dem Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung zuzuführen ist und der Deckung künftiger Verpflichtungen des Versiche­rers dient. In der Risikolebensversicherung hat das aus den Sparbeitrag gebildete Sparguthaben den Charakter einer Ausgleichsrücklage. In den sparwirkenden Formen der Lebensversicherung ist der Sparbeitrag unter Berücksichtigung von Erlebenswahrscheinlichkeit und Zins so berechnet, dass das aus der Summe der Sparbeitrag zu bildende Sparguthaben bei Ablauf des Ver­sicherungsvertrages gleich der Versicherungs­summe ist. Der Sparbeitrag wird mit Hilfe mathematischer Berechnungen jeweils am Ende des Geschäftsjah­res aus dem Nettobeitrag herausgelöst. Über die in einer sparwirkenden Form der Lebensversiche­rung angesammelten Sparbeitrag können die Versicherungs­nehmer auch vor Eintritt des Versicherungsfalles in Form der Beleihung oder des Rückkaufes verfügen.